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Richtwert und Lagezuschlag - Anhebungen

www.salzburg.immobilien - Die Erfindung der Normwohnung als Basis des Lagezuschlags - Der Gesetzgeber hat 1994 bei der Schaffung der Richtwerte die sogenannte Normwohnung erfunden. Der Richtwert ist jener Betrag, der für die - fiktive - sogenannte mietrechliche Normwohnung festgesetzt wird. ( § 1 Abs 1 RichtWG) Kriterien für die mietrechliche Normwohnung sind die Nutzfläche, der brauchbare Zustand, Etagen- oder gleichwertige stationäre Heizung, ordnungsgemäßer Erhaltungszustand und die durchschnittliche Lage. Der Lagezuschlag errechnet sich aus den Grundstückkosten. Ob er verlangt werden darf, hängt auch noch davon ab, ob das Gebäude in einer Gegend steht, die über- bzw unterdurchschnittlich gelegen ist. Hauptargument der Vermieter ist, dass ein Grundstück in Wien z. Beispiel Am Gürtel einen anderen Wert hat als jenes in einem Villenviertel, daher soll eine Wohnung auch dementsprechend teurer oder billiger sein. Die Lagezuschläge sind an die Richtwerte und die Grundstückspreise gekoppelt. In den Bundesländern wird für jedes Grundstück der Lagezuschlag separat errechnet. Die Berechnung des Grundkostenanteils laut Richtwertsystem hat sich seit der Begründung im Jahre 1994 nicht wesentlich geändert. Für das Bundesland Salzburg beträgt der Grundkostenanteil seit 01.04.2019 - € 276,55 - der Richtwert € 8,03.


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